Aufgaben und Ziele des Stadtumbaus

STADTUMBAU IN HESSEN - INFORMATIONEN ZUR FÖRDERPROGRAMM

WAS  BEDEUTET  STADTUMBAU ?

Der Stadtumbau ist ein Programm des Landes Hessen zur Erneuerung und Entwicklung der Gemeinden des Zweckverbandes Schwalm. Der Stadtumbauprozess  ist auf eine Dauer von ca.10 Jahren angelegt.


ZIELE  DES  STADTUMBAUS

Mit  dem Stadtumbau sollen Probleme  benannt sowie Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, die durch den  Funktionswandel  in  den  Gemeinden, mit  Leerstand  und  Brachflächen, zu  erkennen  sind. Die Veränderungen   durch  den  Bevölkerungsrückgang  und das  Alter der Bevölkerung  sollen bei der Entwicklung der  Gemeinden eine besondere Beachtung finden.


PLANUNG  DES  STADTUMBAUS

Zur  Vorbereitung  des Stadtumbaus ist ein sogenanntes “Intergriertes Handlungskonzept” für die beteiligten Gemeinden unter Einbeziehung  der örtlichen  Akteure zu entwickeln.  Die bisherigen Konzepte zur  Dorf- und Stadtentwicklung werden einbezogen. Das “Integrierte Handlungskonzept”  umfasst  folgende  Bausteine:

+   Städtebauliche  Entwicklung  und  Neuordnung
+   Erhaltung und Entwicklung  der  Leistungsfähigkeit der Innenstädte / Ortskerne
+   Verkehr
+   Freizeit  und Tourismus als Element der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
+   Sicherung und Entwicklung der sozialen Infrastruktur
+   Interkommunale Zusammenarbeit


DURCHFÜHRUNG  UND  FÖRDERUNG

Nach Abschluss  der Planung  können  Maßnahmen neben den bekannten Förderprogrammen auch mit Städtebaufördermitteln  gefördert  werden.  Die Förderung erfolgt anteilig durch den Bund, das Land Hessen und die jeweiligen Gemeinden.


BAUSTEIN 1 - STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG UND NEUORDNUNG

Entwicklung   eines   ganzheitlichen   Konzeptes   zur Siedlungsentwicklung unter Beachtung der  zu erwartenden   Problemfelder  wie  Leerstand  der   landwirtschaftlichen  Gebäude,   leerstehende  untergenutzte gewerbliche Bauflächen. Diesbezüglich ist die Erabeitung eines systematisierten  Brachflächen- und  Leerstandkatasters vorgesehen.
Im  Rahmen dieses Bausteins sollen die erkennbaren Probleme der zukünftigen Siedungsentwicklung unter den veränderten demographischen Bedingungen und des   Funktionswandels   aufgearbeitet  und Zukunftsperspektiven  für die  Stadtteile  und  Ortschaften  mit  Ihren  speziellen Problemlagen  entwickelt  und  interkommunal abgestimmt werden.
Im  Ergebnis  führt  die  Bearbeitung  zur Abgrenzung von  Neuordnungsschwerpunkten   im   Rahmen  des Stadtumbau-Prozesses.


BAUSTEIN 2 - ERHALTUNG UND ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER INNENSTÄDTE/ORTSKERNE

Die Funktion der  Innenstädte / Ortskerne  steht unter zunehmendem Konkurrenzdruck der Einkaufszentren, der kulturellen  Highlights in anderen Zentren und des
qualitativ  hochwertigen  Wohnungsangebotes in  den Neubaugebieten.

Es gilt zu untersuchen,  inwieweit  attraktiv ausgestaltete   Erlebnisräume,   Attraktivitätssteigerung    des Einzelhandels  und  die  Möglichkeiten von speziellen
Nutzungsformen   den  Konkurrenzdruck  vermindern helfen  und  zu   einer  Erhaltung   und  Stärkung  der Innenstädte/Ortskerne beitragen. Hierzu gehört eben-
so  der  Erhalt  innerstädtischer   Altbaubestände  wie die Entwicklung von  Konzeptionen zur Neubebauung von Innerortslagen nach Abriss.


BAUSTEIN 3 - VERKEHR

Im Rahmen der Aufstellung des Handlungskonzeptes sollen  die  Probleme  des  Straßenverkehrs  und des öffentlichen  Nahverkehrs  einbezogen  werden,   so-
weit diese die städtebauliche Gesamtentwicklung betreffen.

Für den Straßenverkehr sollen  Konfliktschwerpunkte und  Maßnahmen formuliert  werden, die das  Hauptstraßennetz  betreffen  und  Fördergegenstand  einer
GVFG-Förderung  sein  können.

Der  öffentliche  Personennahverkehr  ist  hinsichtlich der vorhandenen und vom NVV geplanten Angebotsstruktur zu überprüfen, entsprechende Konzepte sind
aufzustellen.

Der Radverkehr wird  im Rahmen  des Tourismus betrachtet.


BAUSTEIN 4 - FREIZEIT UND TOURISMUS ALS ELEMENT DER SIEDLUNGS- UND WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG

Die im Zweckverband zusammengeschlossenen Kommunen verfügen in ihrer spezifischen  Lage  zwischen dem  Naturpark  Kellerwald  und  Im Knüll  - faktisch
mitten  in  Deutschland  in einem  ”typisch deutschen” Landschaftsbild -  über  hervorragende,  zum  Teil  im Wortsinn “märchenhafte” Potenziale  zur  Entwicklung
des Freizeitangebotes und des Tourismus.
Die natürlichen Faktoren  (Relief, Feld und Flur, Wald und Wasser; kurz die vorhandene Landschaft) sind in den  vorhandenen  Planwerken  der   einzelnen  Kom-
munen ausführlich beschrieben und bewertet. Darauf gilt es beim BAUSTEIN Freizeit  und Tourismus aufzubauen.
Aufgabe im Rahmen der Bearbeitung des integrierten Handlungskonzeptes  ist es, zu prüfen,  inwieweit  die Potenziale derzeit bereits entsprechend ihrer Möglichkeiten genutzt  werden  bzw. in  Angebote  umgesetzt wurden.  Es ist  festzustellen,  ob und wo  Defizite  bestehen und welche Managementhilfen und Strategien erforderlich sind.


BAUSTEIN 5 - SICHERUNG UND ENTWICKLUNG DER SOZIALEN INFRASTRUKTUR

Bedingt  durch die  demographische Entwicklung und die unterschiedliche Entwicklung neuer Bauflächen in den einzelnen  Orten  oder  Stadtteilen ist mit einer erheblichen  Änderung  der  Nachfrage  nach  Schulplätzen,  Kindergärten,  Spielplätzen, Alteneinrichtungen zu rechnen.

Die zu erwartende  Situation  der Nachfrage  soll analysiert werden.  Die Ziele der zukünftigen Entwicklung sowohl  hinsichtlich   des   Betreuungsangebotes   für Kinder als auch für Wohnformen im  Alter und der besonderen  Integrationsprobleme  der  Aussiedler  sind zu entwickeln.

Die Möglichkeiten der Konzentration von Infrastruktur unter  Beachtung der Auswirkungen auf die Stadtteile und Ortskerne ist zu prüfen.


BAUSTEIN 6 - INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT

Der Ausgangspunkt für die Bewerbung zur Aufnahme in das  Stadtumbau-Programm  ist  für die  beteiligten Gemeinden  das Ziel einer interkommunalen  Zusammenarbeit.
Neben  den Konzepten für  die Probleme, die im Rahmen  des  Stadtumbau-Programms  in den jeweiligen Gemeinden,  unter Beachtung  der  interkommunalen Belange, zu entwickeln sind, wird es Aufgaben geben können,  die interkommunal  für  alle  Gemeinden bearbeitet werden.

Als   Beispiel   ist   diesbezüglich   das   bestehende  “Virtuelle Gründerzentrum” zu nennen.

Der  Prozess  zur Aufstellung  des  integrierten Handlungskonzeptes  sollte  genutzt  werden,  um  weitere Aufgaben und Bereiche zu formulieren,  die interkommunal bearbeitet werden sollen.